Wohngeld und Wohnberechtigungsschein in Castrop-Rauxel: Antrag, Unterlagen, Kontakt

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnraumkosten für einkommensschwache Personen. Er wird sowohl an Mieter (Mietzuschuss) als auch an Haus- und Wohnungseigentümer (Lastenzuschuss) gezahlt. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist dagegen ein Nachweis für Mieter, dass sie berechtigt sind, öffentlich geförderten Wohnraum anzumieten. In Castrop-Rauxel kümmern sich dafür zwei verschiedene Stellen der Stadt.

Hinweis: IMMOFAUST ist eine Marke der Faust Finanz GmbH. Dieser Artikel gibt die Angaben der genannten Quellen wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Wohngeld in Castrop-Rauxel: Wer kann es erhalten?

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeldleistungen erhalten, hängt nach Angaben der Stadt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:

  1. der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden und wohngeldberechtigten Familienmitglieder,
  2. der Höhe des Familieneinkommens,
  3. der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Über den Wohngeldrechner NRW können Sie herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Die endgültige Berechnung des Anspruchs erfolgt aber durch die Wohngeldstelle und kann von Ihrer eigenen Berechnung abweichen.

So beantragen Sie Wohngeld

Den Antrag auf Wohngeld können Sie über den Wohngeldrechner NRW online stellen. Die entsprechenden Nachweise und Belege müssen Sie dann noch an die Stadtverwaltung nachreichen. Alternativ können Sie die Anträge herunterladen, ausfüllen und per Mail oder postalisch an die Stadtverwaltung schicken. Die Anträge können auch per Mail, schriftlich oder telefonisch angefordert werden.

Auf der Seite der Stadt stehen folgende Dokumente zum Download bereit:

Dokument Wofür
Antrag auf Wohngeld Antrag für Mieterinnen und Mieter
Hinweisblatt zum Wohngeldantrag Erläuterungen zum Antrag
Antrag auf Lastenzuschuss Antrag für Haus- und Wohnungseigentümer
Anlage für Haushalte mit mehr als 4 Personen Zusatzblatt zum Antrag
Anlage Angaben des Vermieters zum Wohnraum Angaben zur Wohnung
Anlage Verdienstbescheinigung Nachweis zum Einkommen

Die Bearbeitungszeit liegt nach Angabe der Stadt derzeit bei mehreren Monaten. Die Mitarbeiter bitten deshalb um etwas Geduld und darum, von Nachfragen zum konkreten Zeitpunkt der Auszahlung bereits nach wenigen Stunden oder Tagen abzusehen.

Kontakt zur Wohngeldstelle

Die Wohngeldstelle erreichen Sie bei der Stadt Castrop-Rauxel, Infostelle Soziales / Jobcenter, Bereich Soziales, Block E, 1. Etage (Zimmer 174), Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel. Telefon: 02305 / 106-2200, E-Mail: wohngeld@castrop-rauxel.de.

Wohnberechtigungsschein (WBS): Was ist das?

Der Wohnberechtigungsschein oder kurz WBS ist ein Nachweis für Mieter, dass sie berechtigt sind, öffentlich geförderten Wohnraum anzumieten. Ein Antragsteller muss bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen, damit er einen Wohnberechtigungsschein erhält. Zum Beispiel dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Auch Wohnungsgröße und besondere Zweckbindung sind zu beachten.

Für den Antrag nennt die Stadt folgende erforderliche Unterlagen: den Antragsvordruck und den Nachweis über das gesamte Einkommen. Den Antrag Wohnberechtigungsschein finden Sie über einen Link auf der Seite der Stadt.

Ansprechpartnerin ist Christiane Hellmund im Bereich Soziales, Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel. Telefon: 02305 / 106-2816, E-Mail: wohnungswesen@castrop-rauxel.de.

Weitere Themen rund ums Wohnen und Eigentum

Wer Wohngeld als Eigentümer in Form des Lastenzuschusses nutzen möchte, sollte auch die laufenden Kosten kennen. Dazu gehören je nach Objekt das Hausgeld und die umlagefähigen Betriebskosten. Förderprogramme für Eigentümer stellen wir im Beitrag KfW-Förderung für Kauf, Neubau und Sanierung vor.

Wenn Sie eine Immobilie in Castrop-Rauxel besitzen und über einen Verkauf nachdenken, kann eine Ersteinschätzung für Ihre Immobilie ein erster Schritt sein.

Dieser Artikel ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die genannten Quellen, im Zweifel klärt eine Fachperson den Einzelfall. Stand der geprüften Quellen: 01.11.2026. Der Text wurde mit KI-Werkzeugen erstellt und automatisch gegen die angegebenen Quellen geprüft.

Weitere Ratgeber

Häufige Fragen

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss zu Wohnraumkosten für einkommensschwache Personen. Er wird sowohl an Mieter als Mietzuschuss als auch an Haus- und Wohnungseigentümer als Lastenzuschuss gezahlt.

Wovon hängt die Höhe des Wohngelds ab?

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt im Wesentlichen von der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung ab.

Wie kann ich Wohngeld in Castrop-Rauxel beantragen?

Sie können den Antrag über den Wohngeldrechner NRW online stellen und die Nachweise nachreichen. Außerdem können Sie die Anträge von der Seite der Stadt herunterladen, ausfüllen und per Mail oder Post an die Stadtverwaltung schicken.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Wohngeldantrags?

Die Bearbeitungszeit liegt laut Stadt derzeit bei mehreren Monaten. Die Mitarbeiter bitten um Geduld und darum, nicht bereits nach wenigen Stunden oder Tagen nach dem Auszahlungszeitpunkt zu fragen.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist ein Nachweis für Mieter, dass sie berechtigt sind, öffentlich geförderten Wohnraum anzumieten.

Welche Unterlagen brauche ich für den Wohnberechtigungsschein?

Erforderlich sind der Antragsvordruck und ein Nachweis über das gesamte Einkommen. Dabei dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, außerdem sind Wohnungsgröße und besondere Zweckbindung zu beachten.

Quellen