Grundsteuer in Castrop-Rauxel: Hebesatz 2026, Berechnung und Ansprechpartner

Die Stadt Castrop-Rauxel hat den Hebesatz für die Grundsteuer B zum 1. Januar 2026 von 825 auf 870 Prozent angepasst. Der Hebesatz der Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft soll weiterhin bei 600 Prozent liegen. Wie hoch Ihre Grundsteuer ausfällt, hängt zusätzlich vom Steuermessbetrag ab, den Ihr Finanzamt festsetzt.

Hinweis: IMMOFAUST ist eine Marke der Faust Finanz GmbH. Dieser Artikel gibt die Angaben der genannten Quellen wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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Welcher Hebesatz gilt in Castrop-Rauxel?

Die Stadt Castrop-Rauxel ist nach eigener Darstellung gezwungen, den Hebesatz für die Grundsteuer B zum 1. Januar 2026 anzupassen. Der Grundsteuerhebesatz steigt von 825 auf 870 Prozent. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember festgelegt, den Hebesatz um 45 Prozentpunkte zu erhöhen.

Steuerart Hebesatz Hinweis der Stadt
Grundsteuer B 870 Prozent ab 1. Januar 2026 bisher 825 Prozent
Grundsteuer A 600 Prozent Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Der bisherige Hebesatz der Grundsteuer B von 825 Prozent war nach Angaben der Stadt seit dem Jahr 2016 unverändert. Auch für das erste Jahr nach der Grundsteuerreform 2025 hat der Rat diesen Wert beibehalten.

Warum hat die Stadt den Hebesatz angepasst?

Laut Stadt ist die Maßnahme erforderlich, um die im Rahmen der Grundsteuerreform angestrebte Aufkommensneutralität sicherzustellen und die kommunale Handlungsfähigkeit zu erhalten. Das Land NRW hatte für eine aufkommensneutrale Umsetzung einen Hebesatz von 826 Prozent ermittelt.

Im Laufe des Jahres 2025 kam es in vielen Fällen zu nachträglichen Korrekturen der neu festgesetzten Grundsteuermessbeträge durch die Finanzämter. Diese Anpassungen führten in der großen Mehrzahl der Fälle zu niedrigeren Messbeträgen und damit automatisch zu geringeren Grundsteuerzahlungen. Aus diesen Entwicklungen resultiert nach Angaben der Stadt bis zum Jahresende 2025 ein Minderertrag von rund 850.000 Euro.

Stefan Brenk, Bereichsleiter Finanzen der Stadt, betont: „Diese Anpassung dient ausschließlich dem Zweck, die durch die Reform vorgesehene Gesamtaufkommensneutralität wiederherzustellen.“ Er ergänzt: „Es geht nicht darum, zusätzliche Einnahmen zu erzielen.“ Für das Jahr 2026 nennt die Stadt ein prognostiziertes Haushaltsdefizit von rund 46 Millionen Euro.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer wird auch nach der Grundsteuerreform wie bisher in drei Schritten ermittelt:

  1. Das Finanzamt legt den Grundsteuerwert fest (Grundsteuerwertbescheid).
  2. Der Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl multipliziert. So ergibt sich der Steuermessbetrag (Grundsteuermessbescheid).
  3. Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Stadt oder Gemeinde multipliziert. So ergibt sich die Grundsteuer (Grundsteuerbescheid).

Die Steuermesszahl beträgt für unbebaute Grundstücke und Nichtwohngrundstücke 0,34 Promille und für Wohngrundstücke 0,31 Promille. In Nordrhein-Westfalen gilt das sogenannte Bundesmodell. Ein abweichendes Landesmodell wie in Bayern gibt es hier grundsätzlich nicht.

Wer zahlt die Grundsteuer und wofür wird sie verwendet?

Die Grundsteuer ist eine Abgabe, die auf den Grundbesitz erhoben wird. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie von Erbpachtnehmerinnen und Erbpachtnehmern.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben vollständig bei der Stadt Castrop-Rauxel. Die Stadt finanziert damit nach eigenen Angaben unter anderem Schulen und Kitas, Feuerwehr, Straßen und Gehwege, Sport- und Freizeitangebote, Grünflächen und Spielplätze.

Wie die Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung eines Mietverhältnisses behandelt wird, erklären wir im Beitrag Umlagefähige Betriebskosten. Wer ein Grundstück kauft, findet weitere Kosten im Beitrag Grunderwerbsteuer in NRW.

Differenzierte Hebesätze: Was die Stadt dazu sagt

Die Stadt hatte im Zuge der Reform 2025 bewusst auf die Einführung differenzierter Hebesätze verzichtet, also unterschiedlicher Sätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Rechtliche Risiken und wirtschaftliche Unsicherheiten sprachen aus Sicht der Stadt dagegen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat nach Angaben der Stadt entschieden, dass differenzierte Hebesätze gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Die Stadt will die weiteren Entwicklungen genau verfolgen und die Auswirkungen der Reform regelmäßig überprüfen.

Warum wurde die Grundsteuer reformiert?

Die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer aufbaute, war veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab dem Jahr 2025 gefordert. Den bisherigen Einheitswerten lagen in den alten Bundesländern Wertverhältnisse aus dem Jahr 1964 zugrunde, in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935. Die Reform soll insgesamt für mehr Fairness unter allen Grundsteuerpflichtigen sorgen und zu einer Vereinfachung des Bewertungsverfahrens führen.

An wen wenden Sie sich bei Fragen zum Bescheid?

Für Rückfragen oder Rechtsmittel zur Ermittlung des Grundsteuerwerts und des Grundsteuermessbetrags sind die Finanzämter zuständig. Der Grundsteuermessbescheid ist für die Gemeinden verbindlich.

Zum Grundsteuerbescheid der Stadt gilt: Der EUV Stadtbetrieb verschickt am Anfang des Jahres über 26.000 Jahresbescheide und bittet um etwas Geduld, sollten Rückfragen bestehen. Sie können Ihr Anliegen per E-Mail an gba@euv-stadtbetrieb.de oder grundsteuer2025@euv-stadtbetrieb.de senden.

Wenn Sie eine Immobilie in Castrop-Rauxel besitzen und über einen Verkauf nachdenken, kann eine Ersteinschätzung für Ihre Immobilie ein erster Schritt sein.

Dieser Artikel ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die genannten Quellen, im Zweifel klärt eine Fachperson den Einzelfall. Stand der geprüften Quellen: 01.11.2026. Der Text wurde mit KI-Werkzeugen erstellt und automatisch gegen die angegebenen Quellen geprüft.

Weitere Ratgeber

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer B in Castrop-Rauxel?

Der Hebesatz der Grundsteuer B steigt zum 1. Januar 2026 von 825 auf 870 Prozent. Der Stadtrat hat die Erhöhung um 45 Prozentpunkte in seiner Sitzung am 11. Dezember festgelegt.

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer A in Castrop-Rauxel?

Der Hebesatz für die Grundsteuer A, also für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, soll weiterhin bei 600 Prozent liegen.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Das Finanzamt legt den Grundsteuerwert fest. Dieser wird mit der Steuermesszahl zum Steuermessbetrag multipliziert. Der Steuermessbetrag wird dann mit dem Hebesatz der Stadt multipliziert, so ergibt sich die Grundsteuer.

Wie hoch ist die Steuermesszahl?

Die Steuermesszahl beträgt für unbebaute Grundstücke und Nichtwohngrundstücke 0,34 Promille und für Wohngrundstücke 0,31 Promille.

Wer muss die Grundsteuer zahlen?

Gezahlt wird die Grundsteuer grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie von Erbpachtnehmerinnen und Erbpachtnehmern.

Wer ist bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag zuständig?

Für Rückfragen oder Rechtsmittel zur Ermittlung des Grundsteuerwerts und des Grundsteuermessbetrags sind die Finanzämter zuständig. Fragen zum Grundsteuerbescheid der Stadt können per E-Mail an gba@euv-stadtbetrieb.de oder grundsteuer2025@euv-stadtbetrieb.de gerichtet werden.

Quellen