Grunderwerbsteuer NRW: Steuersatz, steuerpflichtige Vorgänge und Formulare
Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer beträgt in Nordrhein-Westfalen 6,5 vom Hundert. Er gilt für Erwerbsvorgänge, die sich auf Grundstücke in NRW beziehen und ab dem 1. Januar 2015 verwirklicht werden. Der Grunderwerbsteuer unterliegen unter anderem Kaufverträge, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen.
Hinweis: IMMOFAUST ist eine Marke der Faust Finanz GmbH. Dieser Artikel gibt die Angaben der genannten Quellen wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in NRW?
Die Höhe des Steuersatzes ist in NRW landesgesetzlich geregelt, und zwar im Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer. Nach § 1 Absatz 1 dieses Gesetzes beträgt der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Nordrhein-Westfalen gelegene Grundstücke beziehen, 6,5 vom Hundert.
Nach § 1 Absatz 2 ist dieser Steuersatz auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2015 verwirklicht werden. Das Gesetz wurde am 25. Juli 2011 ausgefertigt und trat am 1. Oktober 2011 in Kraft. Die heutige Fassung gilt seit dem 1. Januar 2015; sie geht auf ein Änderungsgesetz vom 18. Dezember 2014 zurück.
Der Satz gilt für Grundstücke im Land Nordrhein-Westfalen. Er gilt damit einheitlich für das ganze Land und damit auch für Castrop-Rauxel. Ein anderer Satz für einzelne Städte ist in diesem Gesetz nicht vorgesehen.
Welche Vorgänge unterliegen der Grunderwerbsteuer?
Nach den Informationen der Finanzämter NRW unterliegen der Grunderwerbsteuer unter anderem Kaufverträge, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen. Neben dem klassischen Kaufvertrag über den Erwerb eines unbebauten oder bebauten Grundstücks unterliegen unter anderem die folgenden Rechtsvorgänge ebenfalls der Grunderwerbsteuer:
- Tauschverträge über unbebaute oder bebaute Grundstücke
- Grundstücksschenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt oder gegen Gewährung eines lebenslangen Wohnrechts
- die Bestellung eines Erbbaurechtes oder der Erwerb eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks
- das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren
- sonstige Rechtsvorgänge, die sich auf die Übertragung eines Grundstücks beziehen
Dies gilt jedoch nur insoweit, als die Vorgänge inländische Grundstücke betreffen. Grundstück ist dabei nicht gleich Grundstück: Unter Grundstücken im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes sind solche des bürgerlichen Rechts zu verstehen.
Beim Hauskauf, beim Kauf einer Eigentumswohnung und beim Kauf eines Baugrundstücks sollten Sie an die Grunderwerbsteuer denken. Wer den Erwerb plant, sollte sie daher bei den Nebenkosten einplanen. Zu den übrigen Kosten finden Sie Informationen unter Immobilie kaufen und Baufinanzierung.
Muss ich beim Verkauf an Kinder oder bei einer Schenkung Grunderwerbsteuer zahlen?
Kaufverträge, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen, unterliegen nach den Informationen der Finanzämter NRW der Grunderwerbsteuer. Ob und wie sich das im Fall eines Verkaufs an Angehörige oder Kinder auswirkt, sollten Sie mit dem zuständigen Finanzamt oder einer steuerlichen Beratung klären.
Auch Grundstücksschenkungen können betroffen sein: Genannt werden Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt oder gegen Gewährung eines lebenslangen Wohnrechts. Ob im Einzelfall eine Befreiung in Betracht kommt, sollten Sie mit dem zuständigen Finanzamt oder einer steuerlichen Beratung klären.
Zur Schenkungsteuer selbst und zu Freibeträgen bei Erbe und Immobilie lesen Sie Erbschaftsteuer Freibetrag: Was bei Erbe und Immobilie steuerfrei bleibt. Zum Nachweis der Erbenstellung bei einer Immobilie finden Sie Informationen unter Erbschein: Wann er nötig ist und was er bei einer Immobilie nachweist.
Anzeigen und Formulare zur Grunderwerbsteuer
Die Finanzverwaltung NRW stellt Formulare zur Grunderwerbsteuer als PDF-Dokumente bereit. Es gibt unter anderem folgende Vordrucke:
| Formular | Zweck |
|---|---|
| Veräußerungsanzeige | Anzeige eines Grundstücksübergangs |
| Anlage für weitere Grundstücke | Ergänzung der Anzeige |
| Anlage für weitere Veräußerer | Ergänzung der Anzeige |
| Anlage für weitere Erwerber | Ergänzung der Anzeige |
| Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren | Anzeige bei Zwangsversteigerung |
| Anzeige über Anteilsübertragungen | Anzeige bei Anteilsübertragung |
Wichtig für die Praxis: Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Veräußerungsanzeige ab dem 01.10.2026 (vgl. § 18 Abs. 1 S. 2 GrEStG) sind die Papiervordrucke nur noch in Ausnahmefällen zu verwenden. Die Ausnahmefälle ergeben sich aus der Rechtsverordnung im Sinne des § 22a GrEStG. Die Anzeige in Zwangsversteigerungsverfahren ist von dieser Regelung nicht betroffen. Diese Anzeige kann weiterhin auf Papier von Seiten der Gerichte erfolgen.
Auf der Seite der Finanzverwaltung finden Sie außerdem den Hinweis auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung als Teil der Formulare zu Grundstücksübergängen.
Was bei einer Wohnungsvermietung oder Förderung zu beachten ist
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer auf den Erwerbsvorgang. Wenn Sie ein Objekt zur Vermietung erwerben, finden Sie weitere Informationen unter Vermietung & Verpachtung. Zu Förderprogrammen für Kauf, Neubau und Sanierung lesen Sie KfW-Förderung für Kauf, Neubau und Sanierung: Welche Programme es gibt oder nutzen Sie den Fördermittel-Check.
Weitere Kosten und Schritte rund um Kauf und Verkauf
Wer eine Immobilie in NRW kauft oder verkauft, hat neben der Grunderwerbsteuer weitere Punkte zu beachten. Die Grundlagen zur Sicherung des Erwerbers im Grundbuch erläutert Auflassungsvormerkung: Was sie sichert und wie sie wirkt. Zur Maklerprovision lesen Sie Maklerprovision beim Hausverkauf: Was das Gesetz regelt. Wer verkauft, findet Hinweise zur steuerlichen Seite unter Spekulationsfrist bei Immobilien: Wann der Verkauf steuerfrei bleibt und zu den Pflichtunterlagen unter Energieausweis erstellen lassen: Was beim Hausverkauf Pflicht ist. Für Verkäufer sind außerdem Immobilie verkaufen und Immobilie bewerten relevant.
Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie oder die Rahmenbedingungen eines Kaufs oder Verkaufs in Castrop-Rauxel klären möchten, können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung anfragen.
Dieser Artikel ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die genannten Quellen, im Zweifel klärt eine Fachperson den Einzelfall. Stand der geprüften Quellen: 30.10.2026. Der Text wurde mit KI-Werkzeugen erstellt und automatisch gegen die angegebenen Quellen geprüft.
Häufige Fragen
Wie viel Grunderwerbsteuer gibt es in NRW?
Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer beträgt in Nordrhein-Westfalen 6,5 vom Hundert. Er gilt für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land NRW gelegene Grundstücke beziehen. Rechtsgrundlage ist § 1 des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer.
Seit wann gilt der Steuersatz von 6,5 Prozent in NRW?
Der Steuersatz von 6,5 vom Hundert ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2015 verwirklicht werden. Die Änderung erfolgte durch Gesetz vom 18. Dezember 2014 und trat am 1. Januar 2015 in Kraft.
Welche Vorgänge unterliegen der Grunderwerbsteuer?
Der Grunderwerbsteuer unterliegen unter anderem Kaufverträge, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen. Daneben gehören laut Finanzämtern NRW unter anderem Tauschverträge, Grundstücksschenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt oder gegen ein lebenslanges Wohnrecht, die Bestellung eines Erbbaurechts und das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren dazu.
Muss ich Grunderwerbsteuer beim Verkauf an Kinder bezahlen?
Kaufverträge, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen, unterliegen der Grunderwerbsteuer. Für den Einzelfall, etwa bei einem Verkauf an Angehörige, sollten Sie das zuständige Finanzamt oder eine steuerliche Beratung fragen.
Gilt in Castrop-Rauxel ein anderer Steuersatz als im übrigen NRW?
Der Steuersatz von 6,5 vom Hundert gilt für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Nordrhein-Westfalen gelegene Grundstücke beziehen. Castrop-Rauxel liegt in NRW; der Satz ist landesweit einheitlich festgelegt.
Wird die Veräußerungsanzeige künftig elektronisch abgegeben?
Ja. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Veräußerungsanzeige ab dem 01.10.2026 (§ 18 Abs. 1 S. 2 GrEStG) sind Papiervordrucke nur noch in Ausnahmefällen zu verwenden. Die Ausnahmen ergeben sich aus der Rechtsverordnung im Sinne des § 22a GrEStG.
Was gilt als Grundstück im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes?
Unter Grundstücken im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes sind solche des bürgerlichen Rechts zu verstehen. Die Steuer betrifft nur Vorgänge, die inländische Grundstücke betreffen.