Energetische Sanierung steuerlich absetzen: Was § 35c EStG regelt
Für energetische Maßnahmen an einem selbst bewohnten Gebäude ermäßigt sich nach § 35c EStG auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer: 7 Prozent der Aufwendungen im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, 6 Prozent im dritten Jahr. Voraussetzung sind unter anderem ein Gebäude über zehn Jahre, ein Fachunternehmen und eine Bescheinigung nach amtlichem Muster.
Hinweis: IMMOFAUST ist eine Marke der Faust Finanz GmbH. Dieser Artikel gibt die Angaben der genannten Quellen wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Was § 35c EStG begünstigt
§ 35c EStG regelt die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Begünstigt sind energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude. Das Gesetz nennt dieses Gebäude „begünstigtes Objekt“. Die Ermäßigung gibt es nur auf Antrag.
Wie hoch die Steuerermäßigung ausfällt
Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, ermäßigt sich in drei Kalenderjahren. Die Staffelung sieht so aus:
| Kalenderjahr | Ermäßigung | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Jahr des Abschlusses der Maßnahme | 7 Prozent der Aufwendungen | 14 000 Euro |
| Nächstes Kalenderjahr | 7 Prozent der Aufwendungen | 14 000 Euro |
| Übernächstes Kalenderjahr | 6 Prozent der Aufwendungen | 12 000 Euro |
Die Förderung kann für mehrere Einzelmaßnahmen an einem begünstigten Objekt in Anspruch genommen werden. Je begünstigtes Objekt beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40 000 Euro.
Welche Maßnahmen zählen
Energetische Maßnahmen im Sinne des § 35c EStG sind:
- Wärmedämmung von Wänden
- Wärmedämmung von Dachflächen
- Wärmedämmung von Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster oder Außentüren
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
Zu den Aufwendungen gehören auch die Kosten für die Bescheinigung des Fachunternehmens. Hinzu kommen die Kosten für Energieberater, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ zugelassen sind. Das gilt, wenn Sie den Energieberater mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen beauftragt haben. Für diese Energieberaterkosten vermindert sich die tarifliche Einkommensteuer abweichend um 50 Prozent der Aufwendungen.
Voraussetzungen im Überblick
Damit die Steuerermäßigung greift, müssen mehrere Bedingungen zusammenkommen:
- Alter des Gebäudes: Das begünstigte Objekt muss bei der Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre sein. Maßgebend ist der Beginn der Herstellung.
- Eigennutzung: Sie müssen das Gebäude im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, wenn Teile einer selbst genutzten Wohnung anderen Personen unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden.
- Fachunternehmen: Die jeweilige Maßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt worden sein und die Anforderungen aus der Rechtsverordnung nach § 35c Absatz 7 EStG erfüllen.
- Rechnung: Sie müssen eine Rechnung erhalten haben, die die förderungsfähigen energetischen Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objekts ausweist und in deutscher Sprache ausgefertigt ist.
- Zahlung: Die Zahlung muss auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt sein.
Die Regelungen gelten entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, und für Eigentumswohnungen.
Bescheinigung nach amtlichem Muster
Die Steuerermäßigungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn eine nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens vorliegt. Darin wird nachgewiesen, dass die Voraussetzungen und die Anforderungen aus der Rechtsverordnung dem Grunde und der Höhe nach erfüllt sind. Lassen Sie sich diese Bescheinigung vom ausführenden Fachunternehmen ausstellen, bevor Sie die Steuerermäßigung beantragen. Die Kosten für die Erteilung der Bescheinigung zählen zu den begünstigten Aufwendungen.
Förderung und Steuerermäßigung: Was sich ausschließt
Die Frage, ob sich eine energetische Sanierung trotz Förderung steuerlich absetzen lässt, beantwortet § 35c Absatz 3 EStG. Die Steuerermäßigung ist nicht zu gewähren, wenn es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Ein zinsverbilligtes Darlehen oder ein steuerfreier Zuschuss schließt die Steuerermäßigung für diese Maßnahme also aus. Näheres zu Programmen finden Sie im Beitrag KfW-Förderung für Kauf, Neubau und Sanierung: Welche Programme es gibt oder über den Fördermittel-Check.
Weitere Ausschlüsse nach § 35c Absatz 3 EStG:
- Soweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind, können Sie die Steuerermäßigung nicht in Anspruch nehmen.
- Die Steuerermäßigung ist ebenfalls nicht zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen eine Steuerbegünstigung nach § 10f EStG oder eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch genommen wird.
Vermietete Immobilien
Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG setzt voraus, dass Sie das Gebäude im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Soweit Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt worden sind, ist die Steuerermäßigung ausgeschlossen. Für vermietete Objekte kommen die Regeln der Vermietung & Verpachtung in Betracht; die Einordnung im Einzelfall klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
Handwerkerleistungen sind in § 35a Absatz 3 EStG geregelt: Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. Das gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Der Abzug gilt nur für Arbeitskosten. Voraussetzung ist, dass Sie eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Die Leistung muss in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt erbracht werden.
Für dieselbe energetische Maßnahme können Sie nicht beide Ermäßigungen nutzen: Nach § 35c Absatz 3 EStG ist die Ermäßigung ausgeschlossen, wenn für die Maßnahme eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch genommen wird.
Mehrere Eigentümer
Steht das Eigentum am begünstigten Objekt mehreren Personen zu, können die Steuerermäßigungen nach § 35c Absatz 1 EStG für das begünstigte Objekt insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden. Die zugrunde liegenden Aufwendungen können einheitlich und gesondert festgestellt werden.
Bedeutung für Kauf und Verkauf
Wer ein älteres Haus kauft, kann Sanierungen planen; ob die Voraussetzungen vorliegen, hängt unter anderem vom Beginn der Herstellung und von der Eigennutzung ab. Mehr dazu unter Immobilie kaufen. Für eine erste Orientierung zu Ihrer Immobilie gibt es die Ersteinschätzung für Ihre Immobilie. Zum Thema Energieausweis lesen Sie Energieausweis erstellen lassen: Was beim Hausverkauf Pflicht ist.
Dieser Artikel ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die genannten Quellen, im Zweifel klärt eine Fachperson den Einzelfall. Stand der geprüften Quellen: 01.11.2026. Der Text wurde mit KI-Werkzeugen erstellt und automatisch gegen die angegebenen Quellen geprüft.
Weitere Ratgeber
Häufige Fragen
Welche Steuerermäßigung gibt es nach § 35c EStG für energetische Maßnahmen?
Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im nächsten Jahr um je 7 Prozent der Aufwendungen, höchstens um je 14 000 Euro. Im übernächsten Jahr sind es 6 Prozent, höchstens 12 000 Euro. Je begünstigtem Objekt beträgt der Höchstbetrag 40 000 Euro.
Was sind Handwerkerleistungen?
Nach § 35a Absatz 3 EStG sind das Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dafür ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 1 200 Euro. Der Abzug gilt nur für Arbeitskosten.
Kann ich die energetische Sanierung trotz Förderungsbezug steuerlich absetzen?
Nach § 35c Absatz 3 EStG ist die Steuerermäßigung nicht zu gewähren, wenn es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Das gilt für die jeweilige Maßnahme.
Kann ich eine neue Heizung trotz Förderung bei der Vermietung steuerlich absetzen?
Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG setzt die ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken voraus. Soweit Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt worden sind, ist sie ausgeschlossen. Bei öffentlich geförderten Maßnahmen mit zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen wird sie ebenfalls nicht gewährt.
Ist eine Wärmepumpe steuerlich absetzbar?
Zu den energetischen Maßnahmen nach § 35c EStG zählt die Erneuerung der Heizungsanlage. Voraussetzungen sind unter anderem Eigennutzung, ein Gebäude über zehn Jahre, die Ausführung durch ein Fachunternehmen und die Bescheinigung nach amtlichem Muster.
Welche Voraussetzungen gelten für die Steuerermäßigung?
Das Gebäude muss bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre sein und von Ihnen ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Ein Fachunternehmen muss die Maßnahme ausgeführt haben. Außerdem brauchen Sie eine Rechnung, die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers und eine Bescheinigung nach amtlichem Muster.
Zählen auch Energieberater zu den begünstigten Aufwendungen?
Ja, unter Bedingungen: Der Energieberater muss vom BAFA als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ zugelassen sein. Sie müssen ihn mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der Maßnahmen beauftragt haben. Dafür vermindert sich die Steuer um 50 Prozent der Aufwendungen.
Wer stellt die Bescheinigung für die energetischen Maßnahmen aus?
Die Bescheinigung wird nach amtlich vorgeschriebenem Muster vom ausführenden Fachunternehmen erstellt. Sie weist nach, dass die Voraussetzungen und die Anforderungen aus der Rechtsverordnung dem Grunde und der Höhe nach erfüllt sind. Die Kosten dafür gehören zu den Aufwendungen für die energetischen Maßnahmen.