Wohn-Riester: Wofür Sie das Kapital nutzen dürfen und wie das Wohnförderkonto funktioniert
Wohn-Riester bezeichnet die Entnahme von gefördertem Kapital aus einem Altersvorsorgevertrag für eine selbst genutzte Wohnung nach § 92a EStG (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag). Das Kapital darf bis zum Beginn der Auszahlungsphase für Anschaffung, Herstellung, Genossenschaftsanteile, Umbau oder energetische Sanierung eingesetzt werden. Die geförderten Beträge erfasst die zentrale Stelle im Wohnförderkonto.
Hinweis: IMMOFAUST ist eine Marke der Faust Finanz GmbH. Dieser Artikel gibt die Angaben der genannten Quellen wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Was ist der Unterschied zwischen Riester und Wohn-Riester?
Beim klassischen Altersvorsorgevertrag fließt gefördertes Kapital in die Altersversorgung. Beim Wohn-Riester verwenden Sie das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und nach § 10a oder nach Abschnitt XI EStG geförderte Kapital für eine selbst genutzte Wohnung. Das Gesetz nennt diese Entnahme „Altersvorsorge-Eigenheimbetrag“ (§ 92a Absatz 1 EStG). Zusätzlich gelten Tilgungsleistungen zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags als geförderte Altersvorsorgebeiträge (§ 82 Absatz 1 EStG).
Für was darf man Wohn-Riester verwenden?
Nach § 92a Absatz 1 EStG kann der Zulageberechtigte das geförderte Kapital in vollem Umfang oder, wenn das verbleibende geförderte Restkapital mindestens 3 000 Euro beträgt, teilweise verwenden. Die Verwendung muss bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für einen der folgenden Zwecke erfolgen:
| Verwendungszweck | Voraussetzung nach § 92a Absatz 1 EStG |
|---|---|
| Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens | entnommenes Kapital mindestens 3 000 Euro |
| Erwerb von Pflicht-Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung oder Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens | entnommenes Kapital mindestens 3 000 Euro |
| Umbau (innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung oder Herstellung) | entnommenes Kapital mindestens 6 000 Euro |
| Umbau oder energetische Sanierung | entnommenes Kapital mindestens 20 000 Euro |
Bei Umbau und Sanierung gelten weitere Bedingungen. Das entnommene Kapital muss zu mindestens 50 Prozent auf Maßnahmen entfallen, die die Vorgaben der DIN 18040 Teil 2, Ausgabe September 2011, soweit baustrukturell möglich, erfüllen; der verbleibende Teil der Kosten muss der Reduzierung von Barrieren in oder an der Wohnung dienen. Die zweckgerechte Verwendung ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Alternativ muss das Kapital auf energetische Maßnahmen im Sinne des § 35c Absatz 1 Satz 3 und 4 EStG entfallen, die von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
Für Umbaukosten darf weder eine Förderung durch Zuschüsse noch eine Steuerermäßigung nach den §§ 35a oder 35c EStG in Anspruch genommen werden. Auch die Berücksichtigung als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG darf nicht beantragt sein oder werden. Der Zulageberechtigte bestätigt dies schriftlich oder elektronisch. Wenn Sie ergänzend Zuschüsse prüfen möchten, hilft der Fördermittel-Check; Programme für Kauf, Neubau und Sanierung beschreibt der Beitrag KfW-Förderung für Kauf, Neubau und Sanierung: Welche Programme es gibt.
Welche Wohnung ist begünstigt?
Begünstigt ist nach § 92a Absatz 1 Satz 5 EStG
- eine Wohnung in einem eigenen Haus,
- eine eigene Eigentumswohnung oder
- eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft.
Die Wohnung muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat liegen, auf den das EWR-Abkommen anwendbar ist, und die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Zulageberechtigten darstellen. Ein eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht nach § 33 des Wohnungseigentumsgesetzes steht einer Wohnung gleich, soweit Vereinbarungen nach § 39 des Wohnungseigentumsgesetzes getroffen werden.
Wer eine Immobilie erwerben will, findet Hinweise zum Ablauf unter Immobilie kaufen und zur Finanzierung unter Baufinanzierung. Zur Steuer beim Erwerb informiert der Beitrag Grunderwerbsteuer NRW: Steuersatz, steuerpflichtige Vorgänge und Formulare.
Wohn-Riester beantragen
Die Bestätigung zu den Umbaukosten ist bei der Antragstellung nach § 92b Absatz 1 Satz 1 EStG gegenüber der zentralen Stelle abzugeben. Bei Inanspruchnahme eines Darlehens im Rahmen eines Altersvorsorgevertrags nach § 1 Absatz 1a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes gibt der Zulageberechtigte die Bestätigung gegenüber seinem Anbieter ab; das kann auch elektronisch erfolgen, wenn Anbieter und Zulageberechtigter einverstanden sind. Das Restkapital wird nach dem Stand des geförderten Altersvorsorgevermögens zum Ablauf des Tages ermittelt, an dem die zentrale Stelle den Bescheid nach § 92b EStG ausgestellt hat.
Wohnförderkonto: Was dort erfasst wird
Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen im Sinne des § 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG und die hierfür gewährten Zulagen erfasst die zentrale Stelle gesondert in Bezug auf den zugrunde liegenden Altersvorsorgevertrag. Dieses Konto heißt Wohnförderkonto. Die zentrale Stelle teilt dem Anbieter jährlich den Stand mit.
Nach Ablauf eines Beitragsjahres, letztmals für das Beitragsjahr des Beginns der Auszahlungsphase, wird der Gesamtbetrag des Wohnförderkontos um 2 Prozent erhöht (§ 92a Absatz 2 Satz 3 EStG).
Das Wohnförderkonto vermindert sich
- durch Zahlungen auf einen auf Ihren Namen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag bis zum Beginn der Auszahlungsphase, soweit sie der Minderung der eingestellten Beträge dienen, und
- durch den Verminderungsbetrag.
Wohn-Riester Auszahlung: Beginn und Verminderungsbetrag
Als Beginn der Auszahlungsphase gilt der von Ihnen und dem Anbieter vereinbarte Zeitpunkt, der zwischen der Vollendung des 60. und des 68. Lebensjahres liegen muss. Ist kein Zeitpunkt vereinbart, gilt die Vollendung des 67. Lebensjahres.
Der Verminderungsbetrag ist der Stand des Wohnförderkontos mit Ablauf des Kalenderjahres des Beginns der Auszahlungsphase, geteilt durch die Anzahl der Jahre bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres. Anstelle dieser schrittweisen Verminderung können Sie jederzeit in der Auszahlungsphase von der zentralen Stelle die Auflösung des Wohnförderkontos verlangen (Auflösungsbetrag).
Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag selbst gilt nicht als Leistung aus einem Altersvorsorgevertrag, die Ihnen im Zeitpunkt der Auszahlung zufließt (§ 92a Absatz 1 Satz 8 EStG).
Förderung: Sonderausgabenabzug und Zulage
Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung können Altersvorsorgebeiträge zuzüglich der dafür zustehenden Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen (§ 10a Absatz 1 EStG). Ist der Sonderausgabenabzug günstiger als der Zulageanspruch, erhöht sich die unter Berücksichtigung des Abzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Zulageanspruch; andernfalls scheidet der Abzug aus. Die Günstigerprüfung wird von Amts wegen vorgenommen. Zu den geförderten Beiträgen zählen auch Tilgungsleistungen, wenn das Darlehen für eine nach dem 31. Dezember 2007 vorgenommene wohnungswirtschaftliche Verwendung eingesetzt wurde (§ 82 Absatz 1 EStG).
Nicht zu den Altersvorsorgebeiträgen zählen unter anderem vermögenswirksame Leistungen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz und prämienbegünstigte Aufwendungen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (§ 82 Absatz 4 EStG).
Welche Folgen eine Aufgabe der Selbstnutzung hat, richtet sich nach § 92a Absatz 3 EStG. Lassen Sie solche Fragen vor einer Entscheidung individuell klären. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, finden Sie Informationen unter Immobilie verkaufen und Vermietung & Verpachtung. Eine unverbindliche kostenlose Ersteinschätzung ist ebenfalls möglich; zur Wertermittlung dient Immobilie bewerten.
Häufige Fragen zum Wohn-Riester
Die wichtigsten Antworten finden Sie im folgenden FAQ-Abschnitt.
Dieser Artikel ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Maßgeblich sind die genannten Quellen, im Zweifel klärt eine Fachperson den Einzelfall. Stand der geprüften Quellen: 31.10.2026. Der Text wurde mit KI-Werkzeugen erstellt und automatisch gegen die angegebenen Quellen geprüft.
Häufige Fragen
Für was darf man Wohn-Riester verwenden?
Nach § 92a Absatz 1 EStG darf das geförderte Kapital bis zum Beginn der Auszahlungsphase für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung, für Pflicht-Geschäftsanteile an einer Wohnungsgenossenschaft, zur Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens sowie für Umbau oder energetische Sanierung verwendet werden. Es gelten Mindestbeträge von 3 000, 6 000 oder 20 000 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen Riester und Wohn-Riester?
Wohn-Riester ist die Verwendung von gefördertem Kapital aus einem Altersvorsorgevertrag für eine selbst genutzte Wohnung, der sogenannte Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nach § 92a EStG. Die entnommenen Beträge, Tilgungsleistungen und Zulagen werden im Wohnförderkonto erfasst.
Wie wird das Wohnförderkonto erhöht und welche Bedingungen gelten für die Entnahme?
Der Gesamtbetrag des Wohnförderkontos wird nach Ablauf eines Beitragsjahres um 2 Prozent erhöht, letztmals für das Beitragsjahr des Beginns der Auszahlungsphase (§ 92a Absatz 2 Satz 3 EStG). Für die Entnahme gelten Mindestbeträge; bei Umbau und Sanierung sind zudem Bestätigungen erforderlich.
Wie funktioniert die Wohn-Riester-Auszahlung?
Der Beginn der Auszahlungsphase liegt zwischen der Vollendung des 60. und des 68. Lebensjahres; ohne Vereinbarung gilt die Vollendung des 67. Lebensjahres. Der Verminderungsbetrag ergibt sich aus dem Stand des Wohnförderkontos geteilt durch die Jahre bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres. Alternativ können Sie jederzeit in der Auszahlungsphase die Auflösung des Wohnförderkontos verlangen.
Welche Wohnung ist beim Wohn-Riester begünstigt?
Begünstigt sind eine Wohnung in einem eigenen Haus, eine eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft. Sie muss in der EU oder im EWR liegen und Ihre Hauptwohnung oder den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen darstellen.
Wie viel Kapital muss nach einer Teilentnahme im Vertrag bleiben?
Bei einer teilweisen Verwendung muss das verbleibende geförderte Restkapital mindestens 3 000 Euro betragen (§ 92a Absatz 1 EStG). Maßgeblich ist der Stand zum Ablauf des Tages, an dem die zentrale Stelle den Bescheid nach § 92b EStG ausgestellt hat.
Wie wird die Wohn-Riester-Förderung steuerlich berücksichtigt?
Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge zuzüglich der Zulage jährlich bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Sonderausgabenabzug oder der Zulageanspruch günstiger ist (§ 10a EStG).